Verwaltungsgerichtshof 0305/66

0305/66Verwaltungsgerichtshof20.06.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0305/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1966

Spruch

Die Bechwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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