Verwaltungsgerichtshof 0204/66

0204/66Verwaltungsgerichtshof27.10.1966

Regest

Nichtvollstreckbare Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0204/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1966

Spruch

Beide Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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