Verwaltungsgerichtshof 0201/66

0201/66Verwaltungsgerichtshof18.06.1968

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0201/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen,

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