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0192/66•Verwaltungsgerichtshof 0192/66
0192/66Verwaltungsgerichtshof02.07.1969
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht Gewerberecht Fachgruppe
Die Beschwerde der Fachgruppe Beherbergungsbetriebe und der Fachgruppe Gast- und Schankgewerbe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland in Eisenstadt, vertreten durch Dr.Josef Leber, Rechtsanwalt in WienI, Grillparzerstraße5/111, gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Handel, und Wiederaufbau vom 19.November1965, Zl. 159.132-IV-22 GA/65 (mitbeteiligte Partei: WK in P, vertreten durch Dr.Walter Langer, Rechtsanwalt in Eisenstadt, Neusiedlerstraße-Krautgartenweg 1), betreffend Verleihung einer Gast- und Schankgewerbekonzession, wird zurückgewiesen.
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