Verwaltungsgerichtshof 0067/66

0067/66Verwaltungsgerichtshof11.12.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0067/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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