Verwaltungsgerichtshof 0037/66

0037/66Verwaltungsgerichtshof12.05.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0037/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966000037.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Lande Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen,

Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.