Verwaltungsgerichtshof 0021/66

0021/66Verwaltungsgerichtshof18.10.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0021/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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