Verwaltungsgerichtshof 2177/65

2177/65Verwaltungsgerichtshof13.12.1967

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2177/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1965002177.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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