Verwaltungsgerichtshof 2146/65

2146/65Verwaltungsgerichtshof13.03.1967

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2146/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1965002146.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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