Verwaltungsgerichtshof 2094/65

2094/65Verwaltungsgerichtshof04.11.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2094/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1965002094.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.120,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.