Verwaltungsgerichtshof 1988/65

1988/65Verwaltungsgerichtshof28.03.1966

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1988/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1965001988.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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