Verwaltungsgerichtshof 1983/65

1983/65Verwaltungsgerichtshof25.02.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1983/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für soziale Verwaltung) hat den Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.260,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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