Verwaltungsgerichtshof 1937/65

1937/65Verwaltungsgerichtshof03.02.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1937/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.02.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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