Verwaltungsgerichtshof 1922/65

1922/65Verwaltungsgerichtshof20.02.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1922/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministeriums für soziale Verwaltung) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.090,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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