Verwaltungsgerichtshof 1908/65

1908/65Verwaltungsgerichtshof24.09.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1908/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1968

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind verpflichtet, dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von je S 43,33 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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