Verwaltungsgerichtshof 1739/65

1739/65Verwaltungsgerichtshof10.01.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1739/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.01.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1965001739.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat den Bund (Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie Aufwendungen in der Höhe von S 780, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.