Verwaltungsgerichtshof 1652/65

1652/65Verwaltungsgerichtshof29.03.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1652/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- und dem OW Aufwendungen in der Höhe von S 1000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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