Verwaltungsgerichtshof 1529/65

1529/65Verwaltungsgerichtshof17.04.1967

Regest

Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1529/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1965001529.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm den Beschwerdeführern die Abtragung der Uferstützmauer mit Stiege aufgetragen worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben,

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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