Verwaltungsgerichtshof 1525/65

1525/65Verwaltungsgerichtshof18.04.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1525/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1965001525.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Gemeinde Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.075,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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