Verwaltungsgerichtshof 1447/65

1447/65Verwaltungsgerichtshof20.02.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1447/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1965001447.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.025,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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