Verwaltungsgerichtshof 1419/65

1419/65Verwaltungsgerichtshof10.03.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1419/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1966

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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