Verwaltungsgerichtshof 1333/65

1333/65Verwaltungsgerichtshof18.05.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1333/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1966

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund (Bundesministerium für soziale Verwaltung) Aufwendungen in der Höhe von S 60,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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