Verwaltungsgerichtshof 1308/65

1308/65Verwaltungsgerichtshof15.12.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1308/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1965

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.135,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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