Verwaltungsgerichtshof 1229/65

1229/65Verwaltungsgerichtshof24.02.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1229/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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