Verwaltungsgerichtshof 1225/65

1225/65Verwaltungsgerichtshof26.06.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1225/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.539,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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