Verwaltungsgerichtshof 1220/65

1220/65Verwaltungsgerichtshof01.12.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1220/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- und dem PB in U Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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