Verwaltungsgerichtshof 1185/65

1185/65Verwaltungsgerichtshof02.12.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1185/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1965

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1045,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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