Verwaltungsgerichtshof 1166/65

1166/65Verwaltungsgerichtshof03.10.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1166/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.090,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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