Verwaltungsgerichtshof 1154/65

1154/65Verwaltungsgerichtshof08.02.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1154/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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