Verwaltungsgerichtshof 1123/65

1123/65Verwaltungsgerichtshof21.02.1967

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Ermessen VwRallg8 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Ermessen kann können Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1123/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1967

Spruch

Der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. April 1964, die ihm ab 1. April 1962 ausgezahlte Personalzulage in der Höhe eines Vorrückungsbetrages der Dienstklasse III ab dem 9. April 1956 rückwirkend in der Höhe von zwei Vorrückungsbeträgen zu bemessen, wird gemäß § 18 Abs. 1 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 abgewiesen.

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