Verwaltungsgerichtshof 1009/65

1009/65Verwaltungsgerichtshof14.03.1966

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1009/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1965001009.X00

Spruch

Die-Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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