Verwaltungsgerichtshof 0917/65

0917/65Verwaltungsgerichtshof20.06.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0917/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid betreffend Ruhestandsversetzung mit 31. Mai 1965 wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Unterricht) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.158,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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