Verwaltungsgerichtshof 0842/65

0842/65Verwaltungsgerichtshof23.09.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0842/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1965
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1965:1965000842.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesene

Der Beschwerdeführer ist verpflichtet, dem Bund zu Handen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung den Betrag von S 790,-- an Kosten binnen zwei Wochen bei sonstigem Zwangs zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.