Verwaltungsgerichtshof 0786/65

0786/65Verwaltungsgerichtshof27.01.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0786/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von s 1.000,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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