Verwaltungsgerichtshof 0755/65

0755/65Verwaltungsgerichtshof17.06.1966

Regest

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3 Beweise Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0755/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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