Verwaltungsgerichtshof 0493/65

0493/65Verwaltungsgerichtshof31.03.1966

Regest

Feststellen der Geschwindigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0493/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.