Verwaltungsgerichtshof 0448/65

0448/65Verwaltungsgerichtshof03.04.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0448/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 195,-- (zusammen S 390,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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