Verwaltungsgerichtshof 0379/65

0379/65Verwaltungsgerichtshof24.02.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0379/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die belangte Behörde hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.042,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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