Verwaltungsgerichtshof 0363/65

0363/65Verwaltungsgerichtshof20.12.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0363/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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