Verwaltungsgerichtshof 0360/65

0360/65Verwaltungsgerichtshof10.11.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0360/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesministerium für soziale Verwaltung) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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