Verwaltungsgerichtshof 0240/65

0240/65Verwaltungsgerichtshof21.05.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0240/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1965
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1965:1965000240.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, der belangten Behörde die mit S 390,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Zwangsfolge zu bezahlen.

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