Verwaltungsgerichtshof 0216/65

0216/65Verwaltungsgerichtshof07.07.1965

Regest

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0216/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, der Republik Österreich (Bundesministerium für soziale Verwaltung) an Kosten den Betrag von S 390,-- zu zahlen.

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