Verwaltungsgerichtshof 0128/65

0128/65Verwaltungsgerichtshof24.11.1965

Regest

Rechtsträger der belangten Behörde Mittelbare Bundesverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0128/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat IS als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Genannten auf Zuerkennung von Aufwandersatz für die Umsatzsteuer und für Barauslagen wird abgewiesen. Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.