Verwaltungsgerichtshof 0068/65

0068/65Verwaltungsgerichtshof20.09.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0068/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist verpflichtet, dem Bundesland Niederösterreich den Betrag von S 390,-- an Kosten binnen zwei Wochen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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