Verwaltungsgerichtshof 0028/65

0028/65Verwaltungsgerichtshof09.07.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0028/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind schuldig, der belangten Behörde die mit S 390,-- bestimmten Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof binnen zwei Wochen bei sonstigem Zwange zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.