Verwaltungsgerichtshof 1946/64

1946/64Verwaltungsgerichtshof06.05.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1946/64

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Ein Kostenzuspruch an die belangte Behörde findet nicht statt.

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