Verwaltungsgerichtshof 1861/64

1861/64Verwaltungsgerichtshof13.04.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1861/64

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1965

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Ein Kostenzuspruch an den Beschwerdeführer findet nicht statt.

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