Verwaltungsgerichtshof 1346/64

1346/64Verwaltungsgerichtshof10.06.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1346/64

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1969
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1969:1964001346.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Kostenbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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