Verwaltungsgerichtshof 1072/64

1072/64Verwaltungsgerichtshof15.12.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1072/64

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1965

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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