Verwaltungsgerichtshof 0205/64

0205/64Verwaltungsgerichtshof12.03.1965

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0205/64

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1965

Spruch

Die Beschwerden gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (Berufungssenat) vom 6. Dezember 1963, Zl. 12/14/3-BK-1963 und Zl. 12/89/2-BK-1963, werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerde gegen die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich wegen Verletzung der Entscheidungspflicht wird zurückgewiesen.

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